Ziele der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung des Bildungsauftrages NRW´s – Bildungsvereinbarungen NRW
Die Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag findet seine gesetzliche Verankerung im KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Landes NRW´s) und hat zum Ziel, die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu fördern, seine Bildungskompetenzen zu stärken und weiter zu entwickeln. Alltagsintegrierte Sprachförderung, Bildungsdokumentationen, sowie die Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern sind feste Bestandteile des gesetzlichen Auftrags.
Bildung vollzieht sich beim Kind durch unmittelbare Erfahrungen, aktives und experimentierendes Handeln und dem Einfluss der Umgebung. Sie wirkt darauf hin, jedes Kind in der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit, sowie den Erwerb seiner sozialen Kompetenzen zu fördern. Bildung findet bereits ab dem ersten Lebenstag statt und umfasst viele Bereiche.
Jedes Kind bringt seine einzigartige Persönlichkeit mit und entwickelt sich in individuellen Lernschritten weiter.
Bildungsbereiche
- Bewegung
- Körper, Gesundheit und Ernährung
- Sprache und Kommunikation
- Soziale und (inter-) kulturelle Bildung
- Musisch- ästhetische Bildung
- Religion und Ethik
- Mathematische Bildung
- Naturwissenschaftlich -technische Bildung
- Ökologische Bildung
- Medien